cybercheck – Produkte – Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Definition Betriebsunterbrechungsversicherung:

Die Versicherung soll entgehende Erlöse ersetzen, die aufgrund einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs im leistungswirtschaftlichen Bereich entstehen. Die Versicherung übernimmt nicht nur die ausfallenden Gewinne, sondern auch die laufenden Kosten, wie die Zahlung von Mieten und Gehältern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zur Gruppe der Ertragsausfallversicherungen.

Störer/Zahl/Infografik:

Ca. 33%

Kostspielige Folgen

der Kosten bei Sachschäden werden durch Betriebsunterbrechungen verursacht.

Quelle: GDV

Wer benötigt eine Betriebsunterbrechungsversicherung

Alle Sicherheitsvorschriften wurden eingehalten und trotzdem ist es passiert: Durch Feuer, Wasserschaden, Einbruch oder Vandalismus sind erhebliche Schäden auf dem Betriebsgelände entstanden. Eine Feuer- oder Geschäftsversicherung deckt nur den tatsächlichen Sachschaden ab. Doch der finanzielle Schaden, der entsteht, weil der Betrieb ruht, wird nicht ersetzt. Hierfür können Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen werden.

Produzierendes Gewerbe

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist vor allem im produzierenden Gewerbe von Bedeutung. Wenn durch Feuer oder technische Fehler ganze Produktionsstätten mit individuell angepassten Anlagen stillstehen, kann es lange dauern, bis alle Reparaturen erfolgt sind und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Dienstleistungssektor

Im Vergleich dazu können Unternehmen mit reinen Bürotätigkeiten ihren Betrieb relativ schnell wiederherstellen, indem neue Computer angeschafft oder neue Räume angemietet werden. Je produktionsintensiver und je individueller und komplizierter die Prozesstechniken und -abläufe, desto wichtiger ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Global Player

Einige Versicherer bieten seit 2010 für Großkunden auch sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsversicherungen an. Diese sind besonders für Unternehmen interessant, die in hohem Maß von Zulieferern abhängig sind. Die Versicherungen greifen für den Fall, dass Zulieferer insolvent gehen oder höhere Gewalt Lieferketten unterbricht. Für die Versicherungsleistung ist es nicht notwendig, dass ein Sachschaden auf dem Betriebsgelände des Unternehmens stattgefunden hat.

Auf einen Blick:

Voraussetzungen für den Leistungsfall (Obliegenheitspflichten)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt in seinen Musterbedingungen, die viele Versicherer zur Grundlage ihrer Verträge nehmen, unter anderem folgende Voraussetzungen, um die Versicherungsleistung beanspruchen zu können. Bei Missachtung droht ein teilweiser oder kompletter Leistungsverlust oder eine Kündigung des Vertrags:

  • Vollständige Angabe aller Gefahrumstände: Der Versicherungsnehmer muss alle ihm bekannten Gefahrumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt und die für den Versicherungsabschluss relevant sind.
  • Buchführungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Inventuren, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die drei Jahre vor dem Schadensfall bereitzuhalten.
  • Sicherheitsvorschriften: Es müssen mindestens wöchentlich – oder in einem in der Branche üblichen Intervall – Duplikate von Daten und Programmen erstellt werden, die so aufbewahrt werden, dass sie voraussichtlich nicht zusammen mit den Originalen zerstört werden.
  • Gefahrerhöhende Umstände: Haben sich Umstände geändert, nach denen der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat, ist das Unternehmen verpflichtet, dies proaktiv mitzuteilen. Bauliche Veränderungen auf dem Betriebsgelände sowie Um- oder Neustrukturierung des Betriebs sind ebenfalls unverzüglich zu melden.

Störer/Zahl/Infografik:

Jährliche Prüfung

Die Höhe der Versicherung sollte jährlich auf den aktuellen Umsatz angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

1 Relevante Gefahren und Schäden

Je nach Vertrag sind Schäden aus verschiedenen Ursachen versichert. Der Versicherungsnehmer sollte individuell prüfen, ob die für ihn relevanten Fälle abgedeckt sind. Typische in der Versicherung eingeschlossene Schadensfälle sind:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm und Hagel
  • Überschwemmung
  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Lawinen
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Leck in Wasserleitungen oder Wasserlöschanlagen
2 Haftzeit beachten

Die Haftzeit legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherer den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten während der Betriebsunterbrechung zahlt. Häufig sind Optionen zwischen 12 und 24 Monaten wählbar. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Schadensfalls. In der Regel ist allerdings eine 48-Stunden-Klausel im Vertrag enthalten, die kurzzeitige Unterbrechungen von der Versicherungsleistung ausnimmt.

3 Versicherte Orte

In der Versicherung eingeschlossene Orte (Gebäude, Räume von Gebäuden, gesamtes Grundstück) müssen in Vertrag festgelegt werden. Neu hinzugekommene Betriebsstellen sind je nach Vertrag zum Teil für eine gewisse Zeit automatisch mitversichert.

4 Deckungssumme

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach der Wirtschaftskraft des Unternehmens. Bei der Berechnung sollten fortlaufende Kosten wie Löhne und Gehälter sowie Mieten und Pacht berücksichtigt werden und auch der geschätzte Gewinn, der bei einer bis zu einjährigen Betriebsunterbrechung entstehen würde, herangezogen werden. Zu berücksichtigen sind ebenfalls Kosten für das Anmieten von Ausweichlagern oder neuen Büros. Als einfache Faustformel zur Schätzung einer realistischen Deckungssumme kann „Umsatzerlös minus Wareneinsatz“ herangezogen werden.

Was ist bei Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu beachten?

Wasserschaden

Ein technischer Fehler hat die Wasserlöschanlage in einer unserer Produktionshallen anspringen lassen und mehrere Maschinen beschädigt, sodass letztlich die gesamte Produktion zum Stillstand gekommen ist. Nach vielen Jahren ohne Schaden hat sich die Betriebsunterbrechungsversicherung jetzt ausgezahlt.

Michael B. aus Ludwigshafen

Das leistet die Elektronikversicherung

Eine verbindliche Regelung, welche Leistungen eine Betriebsunterbrechungsversicherung umfassen muss, existiert nicht. Um im Schadensfall keine unschönen Überraschungen zu erleben, sollten Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss auf einige Aspekte achten.