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Die IT-Haftpflichtversicherung

Definition IT-Haftpflicht:

Diese Versicherung bietet Absicherung gegen branchenspezifische Risiken von IT-Dienstleistern und -Unternehmen. Sie umfasst je nach Versicherungsanbieter ausschließlich die Berufshaftpflicht, die vom Versicherten verursachte Vermögensschäden bei Kunden abdeckt oder bietet einen Rund-um-Schutz aus Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Cyberversicherung gegen externe Gefahren sowie Eigenschaden. Vor allem in letzterem Fall ist sie auch für Unternehmen relevant.

Störer/Zahl/Infografik:

82%

Entscheidend für Auftragsvergabe

der deutschen Unternehmen machen den Nachweis einer IT-Betriebshaftpflichtversicherung zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe an IT-Freelancer. 72% der Unternehmen fordern eine IT-Berufshaftpflicht.

Quelle: Hiscox IT-Versicherungsindex (2018)

Wann leistet eine IT-Haftpflicht?

IT-Projekte sind von zentraler Bedeutung für Unternehmen. Gleichzeitig ist die Arbeit mit digitalen Systemen komplex und Fehler können schnell unterlaufen. Wer als IT-Dienstleister arbeitet, ist daher grundsätzlich mit dem Risiko von potenziell hohen und existenzbedrohenden Vermögensschadenersatzansprüchen konfrontiert.

Abgesicherte Risiken

  • Verzugsschäden
  • Umsatz- und Gewinnausfall beim Auftraggeber, z.B. durch Programmierfehler oder das Nicht-Erfassen von Daten
  • Kosten aus versehentlicher Beschädigung oder Löschung fremder Daten
  • Mehrkosten des Kunden durch fehlerhafte IT-Beratung
  • Regressansprüche aufgrund gehackter Software beim Kunden (Regress)
  • Schäden aus der Übermittlung von infizierten Daten

Weitere Einschlüsse

Je nach Versicherungsvertrag können auch Personen- und Sachschäden von der Versicherung abgedeckt sein.

Beispiel für einen Personenschaden:
Ein freiberuflicher Entwickler programmiert die Technik einer Produktionsmaschine falsch, sodass ein Angestellter des Kundenbetriebs bei der Bedienung verletzt wird. Der Mitarbeiter bricht sich den Arm und fällt für längere Zeit beruflich aus. Für den entstandenen Schaden kann der IT-Freelancer in Haftung genommen werden.

Beispiel für einen Sachschaden:
Ein Freelancer beschädigt bei der Wartung eines Servers versehentlich die Hardware. Daraufhin fällt der Server mehrere Tage aus.

In einigen Versicherungsverträgen sind auch Eigenschäden inkludiert, zum Beispiel wenn Mitarbeiter ausfallen, die eine Schlüsselposition innehaben, wenn bei der Auftragserledigung wichtige Dokumente verloren gehen oder wenn Mitarbeiter aufgrund eigener IT-Fehler verletzt werden.

Teilweise wird in die IT-Haftpflicht auch eine Elektronikversicherung einbezogen, die greift, wenn Computer des versicherten Betriebs gestohlen oder beschädigt werden. Auch Cyberversicherungen gegen Angriffe von Dritten (Hackerangriffe, Virenbefall) können je nach Vertrag inbegriffen sein. Da für keine Versicherung verbindliche Leistungseinschlüsse bestehen, muss hier die Police im Einzelfall geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

Auf einen Blick

Berufe, in denen die IT-Haftpflicht besondere relevant hat:

  • Tätigkeiten in der
    Software-Entwicklung
  • IT-Trainings und
    IT-Einweisungen
  • Netzwerkplanung, -installation und -pflege
  • Hardware-Handel
    und -Wartung
  • Hosting
    Provider
  • Content
    Provider
1 Subsidiäre Rückwärtsversicherung

Ist eine subsidiäre Rückversicherung inkludiert, können bei einem Vertragswechsel Schäden mitversichert werden, die vor Abschluss des Neuvertrags entstanden sind. Voraussetzung ist immer, dass dem Versicherungsnehmer der Schaden bei Vertragsschluss nicht bekannt war und die Nachmeldefrist des Vorversicherers abgelaufen ist. Dabei beschränkt sich die Haftung in der Regel auf die Höhe des Vorvertrags, wenn dieser geringer als der des Neuvertrags ausfällt.

2 Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

Verletzt ein Dienstleister Urheber- oder Schutzrechte, sollten daraus entstehende Schadenersatzforderungen von der IT-Haftpflicht abgedeckt sein. Beispiel: Ein Webentwickler hat für eine Kundenwebsite ein Bild verwendet, das er online gefunden hat. Es stellt sich heraus, dass es urheberrechtlich geschützt war. Verklagt der Urheber den Webdesigner auf Schadenersatz, sollte dieser Fall von der IT-Haftpflicht abgedeckt sein.

3 Offene Vermögensschadendeckung

Grundsätzlich sollten IT-Haftpflichtversicherungen eine offene Vermögensdeckung umfassen, d.h. auf alle ausgeübten IT-Tätigkeiten Anwendung finden.

Was zeichnet eine gute IT-Haftpflicht aus

Teurer Entwicklungsfehler

Für einen Kunden habe ich eine Spiele-App programmiert. Aufgrund eines Entwicklungsfehlers konnte der vereinbarte und vom Kunden beworbene Launchtermin nicht gehalten werden. Daraufhin wollte er mich für den entgangenen Umsatz haftbar machen.

Mirko B. aus Hannover

Um im Schadensfall von einem möglichst umfassenden Schutz durch die IT-Haftpflicht zu profitieren, sollten Versicherungsnehmer die Versicherungspolice vor Vertragsschluss auf wichtige Klauseln prüfen, die zwar im individuellen Fall wichtig, aber nicht immer im Standard mitversichert sind.