cybercheck – Produkte – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung

Definition Vermögensschadenhaftflichtversicherung:

Diese Versicherung ist eine Form der Berufshaftpflichtversicherung, die Einzelpersonen oder Unternehmen statt gegen Personen- oder Sachschäden gegen echte Vermögensschäden absichert. In einigen Berufsfeldern besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht (kurz VSH).

Störer/Zahl/Infografik:

Nur 47%

Mangelnder Schutz

aller Freiberufler verfügen über eine Vermögensschadenshaftpflicht.

Quelle: SOLCOM (2015)

Welche Risiken deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den wichtigsten beruflichen Versicherungen. Denn in jeder Tätigkeit können Fehler unterlaufen. Vor allem für Dienstleister werden vermeintlich kleine Missgeschicke schnell existenzbedrohend, wenn dem Kunden finanzielle Schäden entstehen und er Schadenersatzforderungen geltend macht. Denn Selbstständige haften häufig mit ihrem Privatvermögen.

Für Berufe, die beratungsintensiv sind, in denen Dienstleister fremde Vermögensinteressen vertreten oder Verwaltungstätigkeiten im Vordergrund stehen, ist das Risiko für Vermögensschäden besonders hoch und sollte daher abgesichert werden.

Eine Berufshaftpflicht, die Sach- und Personenschäden abdeckt, würde in solchen Fällen nicht wirken. Denn sie deckt nur „unechte Vermögensschäden“, d.h. Vermögensfolgeschäden ab. Erleidet ein Kunde im Büro des Versicherten einen Unfall und kann infolgedessen nicht arbeiten, würde die Versicherung den Umsatzausfall im Rahmen einer Berufshaftpflicht ausgleichen. Tritt jedoch weder ein Personen- noch Sachschaden, sondern direkt ein Vermögensschaden ein, muss eine extra Police, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, abgeschlossen werden.

Typische Fälle, in denen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung greift, sind versäumte Fristen, verletzte (Urheber-)Rechte und Fehler im Rahmen einer Dienstleistung (Beratung, Programmierung).

Versäumte Fristen

Ein IT-Dienstleiter verschätzt sich bei der Kalkulation eines Projekts deutlich, sodass die Unternehmenswebsite des Kunden erst mit mehrmonatiger Verspätung online geht. Dem Kunden entgeht dadurch Umsatz und Gewinn. Er fordert Schadenersatz.

Verletzte Rechte

Ein freier Mediengestalter hat bei der Entwicklung von Werbebannern für eine große Markenkampagne eines Kunden das Urheberrecht für die eingesetzten Bilder verletzt. Das Unternehmen wird verklagt und fordert vom Freelancer einen hohen Schadenersatz.

Fehlerhafte Dienstleistung (Beratung, Entwicklung, Kreation etc.)

Ein Unternehmensberater hat den Vertrieb eines Kunden umstrukturiert. Die neuen Prozesse beanspruchen jedoch deutlich mehr Zeit als zuvor und verursachen Mehrkosten. Der Kunde verlangt eine Erstattung des Honorars und Schadenersatz.

Wer keine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hat, haftet nach den gesetzlichen Regelungen. Je nach Schadensfall kommen das Bürgerliche Gesetzbuch, Datenschutzgesetze, AGB oder mit dem Kunden vereinbarte Verträge zur Anwendung.

Auf einen Blick:

Vermögensschadenhaftpflicht

  • Deckt echte Vermögensschäden ab, z.B. Beratungs-, Planungs- und Programmierfehler sowie Rechtsverletzungen
  • Vor allem für Selbstständige und Freiberufler relevant
  • Pflichtversicherung Kammer-Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater u.a.)

Störer/Zahl/Infografik:

93%

Riskantes Nichtstun

aller gemeldeten Schadensfälle fallen in den Bereich er Vermögensschadenhaftpflicht

Quelle: exali
1 Kostenübernahme

Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Kosten zur Begleichung des aufgetretenen Versicherungsschadens. Je nach Vertrag muss der Versicherte einen anteiligen Beitrag in Höhe des Selbstbehalts leisten. Bei Vertragsschluss ist auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten.

Sie richtet sich nach der potenziell eintretenden Schadenhöhe und fällt je nach Tätigkeitsgebiet unterschiedlich hoch aus. Ein Makler von Luxusimmobilien wird eine höhere Deckungssumme vereinbaren als ein Mediengestalter, der vorwiegend für kleine lokale Unternehmen tätig ist.

2 Passiver Rechtsschutz

Das Versicherungsunternehmen prüft im Schadenfall, ob die Forderung gerechtfertigt und in ihrer Höhe haltbar ist. Kommt die Prüfung zu dem Schluss, dass die Forderungen unberechtigt sind, übernimmt der Versicherer die Abwehr der Haftpflichtansprüche. Auch für die Kosten einer Rechtvertretung kommt die Versicherung auf.

3 Bestimmte Eigenschäden

Einige Versicherer inkludieren auch den Schutz von Vermögensschäden des Versicherten (Eigenschaden). Sollte zum Beispiel die eigene Unternehmenswebsite aufgrund technischer Probleme ausfallen und dem Versicherten dadurch finanzielle Schäden entstehen, leistet der Versicherer auch in diesem Fall.

Was leistet die Versicherung

Mein Mandant hat mich verklagt

Ich hatte den Schriftsatz rechtzeitig vorbereitet, doch aufgrund eines Fehlers meines Mitarbeiters ist er nicht pünktlich im Gericht angekommen. Mein Mandat hat daraufhin den Prozess verloren und mich auf Schadenersatz verklagt.

Christian K. aus Dresden

Der Leistungsumfang einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat jedoch unverbindliche Musterbedingungen aufgestellt, die von vielen Versicherern zur Grundlage genommen werden. Es sollte im Einzelfall geprüft werden, dass die individuell relevanten Leistungen im Vertrag inkludiert sind.