Datenschutzbeauftragte(r)

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Behörde bestelle Person, die sich um die Einhaltung und Sicherstellung des Datenschutzes innerhalb einer Organisation kümmert. Die Person kann entweder Mitarbeiter dieser Organisation sein, oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich jeder werden. Es sind laut DSGVO und BDSG-neu keine konkreten Kenntnisse oder eine spezielle Ausbildung erforderlich. Eine Organisation sollte bei der Auswahl eines Datenschutzbeauftragten dennoch eine gewisse Sorgfalt walten lassen, da dessen Auswahl im Zweifelsfall vor Datenschutzbehörden gerechtfertigt werden muss. Somit bietet sich an eine Person zu bestellen, die seine Datenschutzkenntnisse mit einem Zertifikat (z.B. TÜV oder IHK) nachweisen kann, oder über entsprechende Kenntnisse verfügt (z.B. auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwälte).